Achtung: Änderung der Coronaschutzverordnung NRW!

Die Coronaschutzverordnung NRW hat sich heute geändert und ist auch ab heute in der folgenden Fassung gültig: https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/211109_coronaschvo_ab_10.11.2021_lesefassung.pdf

Ein Antigenschnelltest darf jetzt nur noch maximal 24 Stunden alt sein. In der Verbandsjugendversammlung haben wir eben darüber gesprochen und waren uns einig, dass nicht ein mögliches Spielende, sondern der Zeitpunkt des Zutritts zur Veranstaltung gilt. Für die (Senioren)Mannschaftskämpfe am Samstag um 16 Uhr gilt also, dass die Bescheinigung nicht vor Freitag, 16 Uhr ausgestellt sein darf.

Geändert wurde auch der Passus für nichtgeimpfte Schüler über 16 Jahre. Ein Schülerausweis reicht nicht mehr, benötigt wird eine entsprechende (Test)Bescheinigung der Schule. Bitte informiert alle testpflichtigen, nichtgeimpften Spieler.

Das angepasste Hygienekonzept findet Ihr hier: https://www.svmuensterland.de

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